Weber & Ott AG: Barabfindung im Bundesanzeiger bekannt gemacht
Die ordentliche Hauptversammlung der Weber & Ott AG hat am 28. August 2019 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die RSL Investment GmbH beschlossen. Die Barabfindung wurde auf 9,50 Euro je Aktie der Weber & Ott AG festgesetzt Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 05.11.2019: Die ordentliche Hauptversammlung der Weber & Ott Aktiengesellschaft … Weber & Ott AG: Barabfindung im Bundesanzeiger bekannt gemacht weiterlesen
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